Weitere Anträge zur Aufklärung

Diese Seite ist noch in Bearbeitung. Soweit mir wieder hinreichend Zeit zur Verfügung steht, wird hier noch weiter vorgetragen. Ein ausführlichere Darstellung des Verlaufs ist zur Zeit hier.

Wenn bis in die oberste Leitungsebene kein Beamter den Mund aufmacht, dann liegt der Verwaltungsrechtsstaat Deutschland am Boden.

Wir sind kein Einzelfall

Am 04. Januar 2025 erhielt ich per Zustellung die nächste Abfuhr des Amtsgericht HH-Barmbek, dem seit Jahren unterschiedliche Restitutions- und Nichtigkeitsklagen vorliegen. Die Akten sind noch nicht im Keller und hinreichende Anzeigen zu Offizialdelikten sind in der Abteilung 895 des Amtsgerichts und dem Amtsleiter, Herrn Dubbel-Kristen, wohlbekannt.

Aus Zeitmangel kann ich momentan nur mein Schreiben vom 12.01.2025 veröffentlichen, das ich über Mein Justizpostfach eingereicht habe.

Falls die PDF-Anzeigen nicht funktioniert, bitte die F5-Taste drücken oder die Datei herunterladen; den Download-Link habe ich jeweils dazu angegeben.

Mein Schreiben vom 12.01.2025 📥, ~1 MB.

Ich nehme Bezug auf BVerfGE 6, 386. Das ist eine andere Bezeichnung für die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung 1 BvR 289/56 vom 7. Mai 1957. Diese bezieht sich auf BverfGE 6, 55, d.h. BVerfG-Beschluss 1 BvL 4/54 vom 17. Januar 1957. Dabei geht es um Art. 6 Abs. 1 GG.

Aus meiner Sicht orientieren sich die Zustände im Amtsgericht HH-Barmbek an einer unulässigen Ausübung von Verfahrensrecht, das vom OLG Hamburg und auch vom Bundesverfassungsgericht hingenommen wird. Sogenannte Familiengerichtsverfahren werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt und anschließend verschwinden die Akten im Keller. Da kümmert es anscheinend keinen, was wirklich passiert war und Rechtsbrüche werden verschwiegen. In nicht prominenten Fällen ist das BVerfG fast ausschließlich zu Nicht-Annahme-Entscheidungen übergegangen. In meinen Augen ist das eine Anleitung und ein Versprechen und steht im krassen Widerspruch zum Auftrag des Bundesverfassungsgerichts.

Stand der Bearbeitung: 14.01.2025 / Homepage Besucherzähler