Das 8-te Sozialgesetzbuch / SGB VIII
Historischer Kontext
Im historischen Kontext trage ich hier nur der Übersicht wegen vor. Das SGB VIII wird heute angewendet, und mein Fokus ist zur Zeit vielmehr darauf gerichtet, dieses in meinen Augen Kindheit und Familie zerstörende Gesetz abzuwickeln.
Der Begriff "sozialrechtliches Dreiecksverhältnis" war in den 1980er Jahren zwar so noch nicht erschaffen. Aber Anfang/Mitte der 1980er Jahre fing eine breite und fundamentale Diskussion und Entwicklung an, die dieses Konzept etablierte. Grund war folgender Kontext, dem sich der Gesetzgeber nicht mehr entziehen konnte:
- Die Verrechtlichung der Beziehungen zwischen Trägern sozialer Einrichtungen und Kostenträgern verdichtete sich.
- Die verfassungsrechtliche Verantwortung: Der Staat, das Sozialstaatsprinzip und das Rechtsstaatsprinzip.
- Die Leistungsberechtigten und das Subsidiaritätsprinzip.
- Das Leistungserbringungs- und Kostendeckungsrecht durch Private, private und öffentliche Kostenträger, z.B. Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen, Jugendhilfe, etc.
In Debatten über die Reform des Jugendwohlfahrtsgesetzes muss es richtig massiv gekracht und heftigsten Widerstand gegeben haben. Aber die Zeit drängte, denn die DDR stand vor dem Beitritt zur BRD. Ein Überstülpen eines als verfassungswidrig erkannten Jugendwohlfahrtsgesetz war nicht möglich. Am 03. Oktober 1990, dem Tag der Deutschen Einheit trat das SGB VIII in den neuen Bundesländern faktisch automatisch inkraft. In den alten Bundesländern trat das SGB VIII erst drei Monate später, am 01. Januar 1991 (Art. 24 in BGBl Teil I Nr. 30 vom 28. Juni 1990) inkraft.
Spezifische Literatur aus den 1980er Jahren (oder auch aus den zeitlich noch weiter zuvorliegenden Debatten) ist bis heute wenig bis spärlich in digitaler Form zu finden. Das was ich habe (Sekundarliteratur) reicht für diese kurze Darstellung. Eine eingehende historische Recherche habe ich auf Grund der akuten Wirkung des SGB VIII nach hinten verschoben.
Erneuter Verfassungsbruch - Perpetuierung
Die Auseinandersetzung mit den Verfassungswidrigkeiten des SGB VIII wird im Wesentlichen in eigenen Kapiteln erfolgen. Dies ist notwendig, da auch spezifische Landesnormen zu beachten sind.
Folgen für die Betroffenen - Verantwortungslosigkeit der BRD
Auch hier wird es eigene Kapitel geben. Eine Gesellschaft, die in überbordendem Maß aus Profitgier und unter dem Deckmantel Schutz und Fürsorge ihre Fundamente zerstört, wird auf Dauer nicht überlebensfähig sein.
Was aber klar ist!
Die rechtliche Verantwortung für das Scheitern der Grundrechte und das Scheitern der Wirkung des Grundgesetzes im Kinder- und Familienrecht ist vorallem einer horrenden Masse an Richtern im Familienrecht, insbesondere beim Bundesverfassungsgericht anzulasten. Diese entscheiden noch immer fast ohne jegliche hinreichende rechtliche Prüfung, so als ob sich seit dem ersten Eingriff des Staates in Familie nichts geändert hätte.
Stand der Bearbeitung: 02.03.2025 / Profil Besucherzähler