Verfahrensdokumente
Beachten Sie bitte: Bei dem gesamten nachfolgenden Wortschwall geht es um die zentrale Frage: Darf der Dienstherr zum Nachteil seines Beamten seinen anderen Bediensteten erlauben, dass Private in eine Schule eindringen um ein Geschäftsmodell
Heimerziehung
umzusetzen?
Verlangt jemand von Ihnen rechtswidrig und bei dem Sie und der Verlangende die Rechtswidrigkeit kennen (und bei dem das Herausgabeverlangen auch noch rechtskräftig für rechtswidrg verurteilt worden ist) die Herausgabe eines Wertgegenstands (Geld, Schmuck, etc.), das Sie für jemanden anderen verwahren, dürfen Sie das dann trotzdem herausgeben?
Die Antwort ist klar: Nein.
Untreue ist ein Offizialdelikt. Sind die Wertgegenstände (bewegliche Sachen) in dienstlicher Verwahrung spricht man von Verwahrungsbruch. Handelt man mit Kindern iVm Art. 1 GG, insbesondere im Verhandlungs- und Tatort Schule, dann scheint der Rechtsstaat nicht mehr zu funktionieren und das Grundgesetz ausser Kraft gesetzt.
Danach fängt ein Denunziantentum an, das von Richtern geleitet wird: Familiengericht. Die Weiterungen dieses Richter- und Behördenverhaltens werden ihre gesellschaftlichen Spuren hinterlassen, denn meine Familie ist kein Einzelfall.
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Vor der mündlichen Verhandlung: Eingabe am 10.09.2023
Die Freie und Hansestadt Hamburg, die seit 23.01.2014 aktiv und unter Mitwissen von Richterin Fr. Dr. Christina Groth gegen meine Familie und mich vorgegangen war, hatte und hat Fürsorgepflichten meiner Familie und mir gegenüber.
Nach (sogar rechtkräftig verurteilter) rechtswidriger Anordnung von Inobhutnahmen war die Herausgabe unserer Kinder aus dem Schutzraum Schule an das Jugendamt ebenfalls rechtswidrig. Die Herausgabe war auch schon deshalb rechtswidrig, weil die Schule ohne Handlungsvollmachten handelte und über den Widerspruch von uns Eltern informiert worden war.
Proaktiv hat sich die Beklagte Freie und Hansestadt Hamburg durch zunächst Richterin Fr. Dr. Groth unter Beitretung des Verwaltungsgerichts bei ihrem rechtswidrigen Handeln unterstützen lassen. Wir Eltern sollten offenbar davon überzeugt werden, weil Richter rechtswidrig handeln, wären Bruch von Grund- und Menschenrechten gesetzeskonform.
Wenn man den Zeitraum vom 24.02.2014 bis zur Versetzung in den Ruhestand zum 01.11.2018 betrachtet, dann hatte die Freie und Hansestadt aktiv meine Erkrankung befördert und aktiv meine Genesung verhindert. Für alle weiter beiretenden Richter wäre es einfach gewesen, Richterin Fr. Dr. Groth und Richterin Fr. Schlöpke-Beckmann von ihrem Verhalten abzubringen.
Dienstliche Interessen oder dienstliche Belange der Freien und Hansestadt Hamburg dürfen nicht an flasch verstandenem Corpsgeist einer Richterschaft ausgerichtet werden. Gerade diese Richter hatten Sorge dafür getragen, dass Privatgeschäfte ab 24.02.2014 zwischen Fr. Verena Domsch und dem Kinderhaus Wiedenloh durch gesamtschuldnerischen Schuldbeitritt der Beklagten bezahlt worden waren und wozu dann sämtliche Finanzinstrumente meiner Familie vernichtet worden waren. Hamburg hat seine Steuerkasse für Kinderheime in fremden Gebietskörperschaften weit, sehr weit geöffnet.
Die dienstlichen Interessen oder dienstlichen Belange der Freien und Hansestadt Hamburg liegen eindeutig darin, dass auch in einem aus den Nähten geplatzten Dorf (vgl. Art. 4 Abs. 1 Verf HA) weiterhin Art. 1 und 20 GG gelten. Faktisch waren alle wesentlichen Stellen informiert. Es ist ein ernsthaftes Problem, wenn die eine Hand die andere nicht waschen kann: Dann verschmutzen beide.
Download: Hier die Einabe vom 10.09.2023 📥, ~4,1 MB. Bitte wundern Sie sich beim Durchlesen wirklich nicht, wer alles darüber informiert war und ist und am 20.01.2025 erneut informiert worden ist: Es sind nämlich noch weit weit mehr.
Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 12.09.2023, Eingang am 15.09.2023
Ich stelle das Protokoll der Verhandlung vom 12.09.2023 hier voran, weil dies dem tatsächlichen Zeitverlauf entspricht.
Das Protokoll ist erst am 15.09.2023 bei meinen Verfahrensbevollmächtigten eingegangen. Am 12.09.2023 hatte ich noch ein Ablehnungsgesuch eingereicht und am 19.09.2023 das Protokoll nicht genehmigt.
Download: Protokoll zur mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht 21 K 2692/19 am 12.09.2023 📥, ~0,7 MB.
Auswahl der gelben Markierungen im Protokoll:
Auf Wunsch des Klägers wird ins Protokoll aufgenommen, dass das rechtswidrige Handeln der Beklagten seit dem 24. Februar 2014 andauert.
Die Beklagte ist die Freie und Hansestadt Hamburg.
Der Kläger bittet darum, dass ins Protokoll genommen wird, dass der Beklagte von dem Suspensiv—Effekt Kenntnis gehabt habe und ab diesem Zeitpunkt kein weiteres rechtswidriges Handeln gegen ihn mehr habe vornehmen dürfen.
Bei dem hier protokollierten Suspensiv-Effekt handelt es sich um die aufschiebende Wirkung aus § 80 Abs. 1 VwGO.
Da mein Arbeitgeber, die Behörde für Schule und Berufsbildung ohne Handlungsvollmacht handelte, war mit erfolgtem Widerspruch die schwebend unwirksame Herausgabe unserer Kinder rechtlich unwirksam, also rechtswidrig!
Jede Schule (Dienststelle) muss Vorfälle dieser Art an die Behörde für Schule und Berufsbildung melden. Das heißt: Mein Arbeitgeber wusste noch am selben Tag, am 24.02.2014, von den Vorgängen in der ersten großen Pause vollständig Bescheid! Er hatte alle hinreichenden Personendaten und wusste, dass meine Kollegen von der Grundschule Karslhöhe gegen mich vorgegangen waren.
Meine nicht protokollierte Aussage am 12.09.2023
Download: Meine nicht protokollierte Aussage in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht 21 K 2692/19 am 12.09.2023 📥, ~0,09 MB. Ich hatte meine Eingabe vor der Abgabe bei Richter Hr. Dr. Delfs abfotografiert.
Das Gericht interessierte das Verursacherprinzip nicht und wischte alle Beweisanträge und Zeugen weg! Einmal ganz salopp und allgemein zu jedem Arbeitgeber formuliert:
Wenn ein Arbeitgeber Straftäter auf sein Betriebsgelände einlädt, damit diese dort ihre Geschäfte verrichten um seinen Beschäftigten zu schädigen, dann ist er von Richter-Rechtsprechung wegen freizusprechen!
12.09.2023
Ich beantrage zu protokollieren, dass ich gesagt habe: Das Verwaltungsgericht nimmt hin, dass Hamburg rechtswidrig und mit Straftaten gegen seine Beschäftigen vorgehen darf, um diese zu schädigen und dann aus dem Dienst zu entfernen.
Stefan Walser
Ablehnungsgesuch vom 12.09.2023
Download: Ablehnungsgesuch vom 12.09.2023, 23:59 Uhr vorab via Fax an VG 21 K 2692/19 📥, ~0,5 MB.
Nicht-Genehmigung des Protokolls am 19.09.2023
Das Protokoll war am 15.09.2023 bei meinem Verfahrensbevollmächtigten eingegangen. Download: Nicht-Genehmigung des Protkolls zur Verhandlung vom 12.09.2023, vorab via Fax an VG 21 K 2692/19 📥, ~0,2 MB.
22.09.2023: Ablehnung des Ablehnungsgesuchs
Am 22.09.2023 erfolgte die Ablehnung meines Ablehnungsgesuchs vom 12.09.2023. Download: Beschluss VG 21 K 2692/19 vom 22.09.2023 📥, ~0,3 MB.
Ausfertigung am 29.09.2023: Urteil VG 21 K 2692/19 vom 12.09.2023
Das Urteil, hier der Tenor, war noch am 12.09.2023 verkündet worden, allerdings standen die 5 Richter in einem Raum ohne Verfahrensbeteiligte. Das vollständige Urteil (Tenor und Gründe) erfolgt in der Regel immer später.
Die Ausfertigung des vollständigen Urteils ist vom 29.09.2023.
Download:
Urteil Verwaltungsgericht 21 K 2692/19 vom 12.09.2023 📥, ~1,5 MB.
Begründung zum Antrag auf Zulassung der Berufung
Download: Begründung zum Antrag auf Zulassung der Berufung 📥, eingereicht am 29.11.2024 zu OVG Hamburg 5 Bf 239/23.Z, ~1 MB.
Beschluss OVG Hamburg 5 Bf 239/23.Z vom 18.12.2024
Download:
Download Beschluss OVG Hamburg 5 Bf 239/23.Z vom 18.12.2024 📥, ~0,9 MB. Auf der ersten Seite habe ich Anonymisierungen durchgeführt, die restlichen Seiten sind im Original.
Rechtskraft entfaltet nur der Tenor des Beschlusses. Die Gründe bzw. die Begründung soll herhalten, dass der Tenor zu Recht ergangen ist.
An OVG: Anhörungsrüge vom 03. Januar 2025
Download: Download Anhörungsrüge vom 03.01.2025 📥, ~0,2 MB
Vom OVG: Zurückweisung der Anhörungsrüge
Nunmehr habe ich auch den Beschluss des OVG, der meinem Anwalt schon am 10.01.2025 vorlag. Mit Beschluss vom 10.01.2025 ist die Anhörungsrüge zurückgewiesen worden; Download: Beschluss vom 10.01.2025 📥, ~0,4 MB
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Sie kennen sicherliche diverse Abrechnungsänderungen der ZPD. Dabei ist die ZPD nicht nur für Beschäftigte der Behörde für Schule und Berufsbildung zuständig. Die ZPD ist ein Eigenbetrieb Hamburgs unter Aufsicht des Personalamts. Download: Organigramm des Personalamt der FHH vom 06.01.2025 📥, ~0,2 MB, dessen oberster Leiter Herr Peter Tschentscher ist. Herr Peter Tschentscher ist der oberste Dienstvorgesetzte aller ~80.000 Beschäftigten der FHH.
Getreu den Grundsätzen aus Art. 20 Abs. 2 und 3 GG, etc. darf die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch Herr Peter Tschentscher, nicht zu Betrug oder Untreue übergehen und muss daher unverzüglich fehlerhafte Abrechnungen berichtigen:
- Fehlende Bezüge müssen unverzüglich nachgezahlt werden.
- Zu unrecht ausgereichte Bezüge müssen zurückgefordert werden.
In der Regel verlassen sich alle darauf, dass dies regel-/gesetzeskonform abläuft.
Aber offensichtlich scheint es so, dass die Grundsätze aus Art. 20 Abs. 3 GG, etc. nicht überall greifen:
Wenn es um die Arbeits- und Betriebssicherheit der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) geht, kann an beliebiger Stelle manipuliert und ausgeblendet werden. Die Beschäftigten nach Art. 97 Abs. 1 GG können die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung an beliebiger Stelle ausblenden und irgendetwas von entscheidungsunerheblichen Tatsachen behaupten. Fortsetzungsfeststellungsklagen werden dann unter Richteraufsicht in zustimmungsbedürftige Klagen umklassifiziet. Die Beklagte, hier die FHH vertreten durch Herrn Peter Tschentscher, vertreten durch Fr. Justine Luterbach, springt solchem Gebahren in der mündlichen Verhandlung bei, und der Amtsinhaber vergisst dabei wohl nicht nur jeden menschlichen Anstand sondern auch Remonstrationspflichten.
Es geht parallel dazu aber auch um das Schulrecht, mit dem die Freie und Hansestadt Hamburg Lebensläufe von Kindern und Jugendlichen massivst beeinflusst. Hier wurden wir nicht nur als Eltern ausgeschaltet, sondern hier wurde mir als ehemaligem Beamten der FHH auch überdeutlich klar gemacht: Wären Private in mein Klassenzimmer gekommen und hätten Schüler auf Grund rechtswidrigem Handeln einer Tarifangestellten eines anderen Amtes und wohlüberlegter vorsätzlich rechtswidriger Vorbereitung meiner Schulleitung aus meinem Unterricht abgeführt, dann dürfte ich an diesem Verbrechen sorglos mitmachen!
Ganz ehrlich: Solche Kollegialität meiner Vorgesetzten widert mich an. Eine Vorgesetzen-Vereinigung, die sich jeglicher Verantwortung entblößt, ist einem Rechtsstaat nicht nachvollziehbar und nicht hinnehmbar: Sie handeln aktiv, im Wissen um unhaltbare Zustände in der Gebietskörperschaft Hamburg, betreiben wissentlich Täterschutz und misshandeln Opfer damit erneut. Die Bundesregierung übt die Aufsicht darüber aus, daß die Länder die Bundesgesetze dem geltenden Rechte gemäß ausführen. (Art. 84 Abs. 3 Satz 1 GG)
Die Beschäftigten nach Art. 97 Abs. 1 GG können noch nicht einmal zwischen Verfahrenssubjekt und Verfahrensobjekt unterscheiden, sind aber Volljuristen, zum Teil promoviert und im Beförderungsamt. Vorbildlich wird dem Souverän aus Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG in Urteilen regelmäßig vorgeführt, dass von Verwaltungsakten Betroffene (vgl. § 1 BGB) keine Beteiligungsrechte im Verwaltungsgericht haben, sogar Art. 1 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 GG verschwunden ist; Beweis:
Offensichtlich können Verwaltungsgerichte, die Rechtssubjekte ausblenden und dabei Art. 1 Abs. 1 GG missachten, auch sonstige Grund- und Menschenrechte zur bloßen Absichtserklärung degradieren.
Es kommt zu nicht hinnehmbaren Vertragsverletzungen unseres einseitig, aber demokratisch geschlossenen Vertrags, wenn man Ämter mit Vakuum zu füllen versucht.
Stand der Bearbeitung: 25.01.2025 / Besucherzähler Ip