Anleitungen des Bundesverfassungsgerichts

Ein bisschen Theorie

§ 9 DRiG - Voraussetzungen für die Berufungen

In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer

  1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist,
  2. die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
  3. die Befähigung zum Richteramt besitzt (§§ 5 bis 7) und
  4. über die erforderliche soziale Kompetenz verfügt.

Verfahrensrecht und Geschäftsordnung

  1. Verfahrensrecht soll eigentlich die Einhaltung materiellen Rechts, insbesondere die Einhalung von Grundrechten (und Menschenrechten) gewährleisten. Wenn das Verfahrensrecht das nicht leistet, dann liegt schon im Sinne der Legalität ein rechtswidriges, womöglich nichtiges Gesetz vor.
  2. Eine Geschäftsordnung stellt nur betriebsinterne Regelungen auf, damit verfahrensrechtlich sichergestellt ist, dass eine gesicherte Außenwirkung eintritt. Bei einer Geschäftsordnung handelt es sich um einen Organisationsakt, der nicht im Rang eines Gesetzes ist. Die Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts (GOBVerfG ist nicht im Rang eines Gesetzes.

Mit sogenannten Nicht-Annahme-Entscheidungen leistet und leitet das Bundesverfassungsgericht die Beförderung des Grundgesetzes aus der Konstitution in die Proklamation, delegalisiert und delegitimiert sich selbst. In der sogenannten Nicht-Annahme-Entscheidung steht dann:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Das Bundesverfassungsgericht bezieht sich dabei auf § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG.

Hat man gleichzeitig mit seiner Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung beantragt, dann bescheiden die Richter unter Missachtung von Art. 97 Abs. 1 GG zusätzlich:

Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).

§ 40 Abs. 3 GOBVerfG ist ein nicht im Rang eines Gesetzes stehender Organisationsakt und lautet, Zitat:

Lehnt die Kammer die Annahme einer Verfassungsbeschwerde ab, werden die in dieser Sache gestellten Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos.

Weder die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch die Ausstattung mit Paragraphen-Zeichen ändert etwas am fehlenden Rang eines Gesetzes: Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts ist kein Gesetzgebungsorgan. Sehr geehrte Damen und Herren und Ehemalige beim Bundesverfassungsgericht, es gilt dagegen Art. 97 Abs. 1 GG

Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.

Wenn man nur dem Gesetze unterworfen ist, dann muss man nicht nur den fehlenden Rang der GOBVerfG beachten, sondern insbesondere die völkerrechtliche Einbindung der Bundesrepublik Deutschland (konstitutiert durch das Grundgesetz, das keine bloße politische Willensbekundung ist) in die Europäische Union beachten. Ich zitiere Ihnen hier nur Art. 2 EU-Vertrag:

1Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. 2Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.

Mit Ihrer ~98-%-tigen Nicht-Annahme-Entscheidungs-Praxis zu Grundrechten aus dem Grundgesetz haben Sie Deutschland nicht mit aller Gewalt aus der Rechtsstaatlicheit zu entlassen oder in beständige Kollisionen mit weiteren Menschenrechten aus dem Völkerrecht zu führen.

  1. jederzeit aus § 9 DRiG heißt nicht ausnahmsweise in Verbindung mit ~98 % Nicht-Annahme-Entscheidungen.
  2. jederzeit heißt in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG: Ihnen obliegt ein Wächteramt und für die Gewährleistung des Kindeswohls eine Garantenpflicht.

Über die erforderliche soziale Kompetenz muss ich hier eigentlich nichts mehr sagen. Diese steht für mich auch ohne Gutachten fest, denn soviel Kompetenz maße ich mir hier einfach an.

Ein bisschen aus der Praxis

Nachfolgend liste ich unsere (meine) Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht seit 2014 auf. Meine Frau konnte nicht immer mitmachen, da ich zurück nach Deutschland musste. Eine Beschwerde gelangte nur in das Allgemeine Register und eine ist von meiner ältesten Tochter. Mindestens drei weitere (1 BvR 1661/20, 1 BvR 1714/21, 1 BvR 1722/21) habe ich momentan noch nicht gescannt, bearbeitet und folglich hier nicht mit aufgelistet; aber es war der übliche Tenor.

Damit sollte die Erfolgsaussicht meiner Eingabe vom 20. Januar 2025 wohl klar sein.

Theoretisch gibt es keinen "Kinderhandelsplatz Schule" unter Mitwissen von Richterin Fr. Dr. Groth. Dann schauen wir einmal in die Praxis. Die Nachweise zu Planung und Vollzug liegen dem Bundesverfassungsgericht seit 2014 im wesentlichen und weit umfangreicher vor.


01 - 1 BvR 1962/14 vom 03.09.2014

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02 - 1 BvR 1872/17 vom 17. Oktober 2017

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03 - 1 BvR 973/18 vom 04. Juni 2018

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04 - 1 BvR 974/18 vom 08. Juni 2018

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AR 6586/18 vom 03. September 2018

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05 - 1 BvQ 87/18 vom 18. Dezember 2018

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06 - 1 BvR 49/19 vom 04. Februar 2019

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07 - 1 BvR 122/19 vom 04. Februar 2019

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08 - 1 BvR 701/19 vom 09. April 2019

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09 - 1 BvR 1151/19 vom 27. Mai 2019

Download: 1 BvR 1151/19 vom 27. Mai 2019 📥, ~0,3 MB.


10 - 1 BvR 1582/19 vom 17. Juli 2019

Download: 1 BvR 1582/19 vom 17. Juli 2019 📥, ~0,1 MB.


11 - 1 BvR 1737/19 vom 08. August 2019

Download: 1 BvR 1737/19 vom 08. August 2019 📥, ~0,4 MB.


12 - 1 BvR 1784/19 vom 12. August 2019

Download: 1 BvR 1784/19 vom 12. August 2019 📥, ~1,0 MB.


13 - 1 BvQ 66/19 vom 13. August 2019

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14 - 1 BvQ 65/19 vom 12. August 2019

Download: 1 BvQ 65/19 vom 12. August 2019 📥, ~0,6 MB.


15 - 1 BvR 2044/19 vom 10. September 2019

Download: 1 BvR 2044/19 vom 10. September 2019 📥, ~0,1 MB.


16 - 1 BvR 1870/19 vom 10. September 2019

Download: 1 BvR 1870/19 vom 10. September 2019 📥, ~0,1 MB.


17 - 1 BvR 1820/19 vom 13. September 2019

Download: 1 BvR 1820/19 vom 13. September 2019 📥, ~0,1 MB.


18 - 1 BvR 366/20 vom 30. Juli 2020

Download: 1 BvR 366/20 vom 30. Juli 2020 📥, ~0,1 MB.


19 - 1 BvR 610/20 vom 30. Juli 2020

Download: 1 BvR 610/20 vom 30. Juli 2020 📥, ~0,1 MB.


20 - 1 BvR 998/20 vom 30. Juli 2020

Download: 1 BvR 998/20 vom 30. Juli 2020 📥, ~0,1 MB.


21 - 1 BvR 2318/19 vom 24. November 2020

Download: 1 BvR 2318/19 vom 24. November 2020 📥, ~1,1 MB.


22 - 1 BvQ 109/21 vom 28. Oktober 2021

Download: 1 BvQ 109/21 vom 28. Oktober 2021 📥, ~0,1 MB.


23 - 1 BvR 1641/21 vom 27. April 2022

Download: 1 BvR 1641/21 vom 27. April 2022 📥, ~0,2 MB.


  1. Mindestens drei weitere (1 BvR 1661/20 vom 23. September 2020, 1 BvR 1714/21 und 1 BvR 1722/21) fehlen hier noch.
  2. 2 BvR 453/25 ist anhängig und aktuell in diesem Thread dargestellt.
  3. AR 987/25 ist ebenfalls anhängig, aber momentan im Allgemeinenen Register inhaftiert. Dabei handelt es sich um das Strafverfahren 940 Cs 85/24 gegen mich.

Sehr geehrte Damen und Herren und Ehemalige beim Bundesverfassungsgericht,

ich sage es Ihnen auch von Mensch zu Mensch: Ihre Leistungen sind in meinen Augen absolut beschämend und unwürdig. Ensprechend Art. 1 und 20 GG darf es kein Unrecht in Gesetzesform geben und schon gar nicht durch die von Menschen veranlasste Rechtsprechung. Kein Rechtssubjekt darf zum Objekt der Rechtsprechung verkommen. Aus meiner Sicht haben Sie diese Grenzen vorsätzlich durchbrochen und leiten damit unterliegende Gerichte zur Nachahmung an. Es ist mir vollständig bewusst, dass ich damit meine Chancen zu meiner Eingabe vom 20. Januar 2025 nicht erhöht habe; verringert habe ich sie aber auch nicht. Es ist eben der angeleitete, beaufsichtigte und geschaffene Fakt seit 2014, denn die Nachweise zu Planung und Vollzug liegen Ihnen seit 2014 im wesentlichen und weit umfangreicher vor, und es hat sich mit Ausnahme der penetranten Perpetuierung nichts geändert.

Das ist zwar schon etwas länger her: Da gab es mal so nen Revoluzzer-Typen, der prollte los, dass das Gesetz für den Menschen da sei und nicht umgekehrt. Sie glauben wirklich nicht, wie schnell die Richter den haben ans Kreutz nageln lassen.


Stand der Bearbeitung: 27.04.2025 / Php Besucherzähler