Perpetuierung des Organversagens des BVerfG?

01.03.2025 - Schreiben des Bundesverfassungsgerichts

Am 01.03.2025 erhielt ich zwei Schreiben vom Bundesverfassungsgericht vom 19.02.2025. Zu einem dieser BVerfG-Schreiben habe ich schon unter dem gegen mich geführten Strafverfahren wegen angeblicher Beleidigung Stellung genommen.

Aus dem Anschreiben (~0,2 MB) 📥, geht hervor, dass man meine Beschwerde vom 20.01.2025 in das Allgemeine Register mit Aktenzeichen AR 456/25 verschoben hatte, um es nach 5 Jahren zu entsorgen, also endgültig zu löschen. Die dafür herangezogenen Behauptungen sind nicht nachvollziehbar und nicht hinnehmbar.


13.03.2025 - Mein Schreiben an das BVerfG

Am 13.03.2025 habe ich dem Bundesverfassungsgericht daher erneut vorgetragen.

Da die Erfolgsaussichten ohnehin perpetuiert sind, hatte ich keinen Anlass, in meinem Schreiben (~0,9 MB) 📥 irgend ein Blatt vor den Mund zu nehmen.



08.04.2025 - BvR-Aktenzeichen-Vergabe und das übliche Black-Box-Verfahren

Am 08. April 2025 traf bei mir das nachfolgende Schreiben mit der Aktenzeichenvergabe 2 BvR 453/25 (~0,1 MB) 📥 ein.

Das BVerfG vergibt das Aktenzeichen 2 BvR 453/25 und teilt mit, dass es der zuständigen Richterkammer zur Entscheidung vorgelegt worden ist.

Mit einer solchen Mitteilung wird ein bloßer Anschein von Transparenz, Rechtsstaatlichkeit, gesetzlichem Richter, etc. erweckt, denn es wird nicht mitgeteilt:

  1. Welche Kammer ist zuständig? Damit stellen sich unmittelbar die nachfolgenden Fragen:
  2. Welche drei Richter entscheiden?
  3. Welcher der drei Richter wird der Berichterstatter sein?
  4. Wie heißen die wissenschaftlichen Mitarbeiter der drei Richter?
  5. Werden nur die wissenschaftlichen Mitarbeiter des Berichterstatters das Verfahren aufbereiten, oder wird das Verfahren in Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Mitarbeitern der anderen Richter aufbereitet?
  6. usw.

Service-Wüste für die Bevölkerung in Deutschland: Das BVerfG geht davon aus, dass derjenige, der ohne Anwalt vor dem BVerfG eine Beschwerde einreicht, keine Ahnung hat und lässt ihn somit in der Ahnungslosigkeit.

Konsequenz: Irgendwann, und das kann auch mehrere Jahre dauern, erhält man dann plötzlich einen Brief, in dem mit ~98-%-tiger Sicherheit steht:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Die Black-Box hat sich enttarnt und die Namen von drei Richtern werden bekannt gegeben. Der Rest bleibt in der Regel im Dunkeln, denn in den meisten Fällen wird noch nicht einmal eine Begründung angegeben.

Ich möchte mit einer solchen Konsequenz nicht überrascht werden und frage daher nach.


12.04.2025 - Meine Anträge an das BVerfG

Mit Eingabe am 12.04.2025 habe ich Anträge zu Az 2 BvR 453/25 (~0,3 MB) 📥 eingereicht.


Stand der Bearbeitung: 12.04.2025 / Besucherzähler Homepage