Sklavereiabkommen von 1926
Das Abkommen zur Abschaffung der Sklaverei von 1926, das deutsche Strafrecht und die Folgen.
28.07.1895 - Deutsches Strafrecht
Wer Sklavenhandel betreibt oder bei der diesem Handel dienenden Beförderung von Sklaven vorsätzlich mitwirkt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
... kommt noch ...