Petition 381/26 - War ein Parlament belogen worden?
Vortrag nun zur Petition 381/26
Am 18.04.2026 hatte ich das neue Aktenzeichen 381/26 zu meinen Eingaben erhalten; Aktenzeichenvergabe 381/26 (~0,1 MB) 📥
Die Arbeitsweise, etwas nicht zu prüfen um dann nichts zu erkennen und die Verantwortung auf Richter abzuschieben, ist unbefriedigend. Der Petitionsausschuss hat den Senat zu überprüfen, der wiederum die Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht führt. Damit obliegt es dem Petitiosausschuss insbesondere zu prüfen:
- Hat Hamburg den Gerichten wahrheitsgemäß vorgetragen? Wenn Hamburg das nämlich nicht getan hat, dann ist Prozessbetrug zu prüfen. Und Hamburg hat nicht wahrheitsgemäß vorgetragen. Hamburg schweigt.
- Hat Hamburg sich von den Gerichten begünstigen lassen? Und wie gesagt:
- Schon die Idee des Verwaltungsgerichts, entgegen Art. 1 Abs. 1 GG Rechtssubjekte in Verwaltungsgerichtsverfahen nicht wahrzunehmen, ist völlig absurd.
- Ein Amtsergänzungspfleger als Amt und in persona (Fr. Verena Domsch), die eine notwendige Beiladung und damit eine Beteiligung ihrer Mündel im Verwaltungsgerichtsweg verweigern, sollen Mündel erziehen können?
- Welches Gesetz steht denn überhaupt zur Verfügung, ein Rechtssubjekt nach Ablauf der Frist aus Art. 104 Abs. 2 Satz 3 GG in eigenem Gewahrsam zu halten?
- Dann waren diese Rechtssubjekte erst gar nicht in eigenem Gewahrsam, sondern schon beim Hamburger Privatvertragspartner Kinderhaus Wiedenloh in einer ganz anderen Gebietskörperschaft.
- Dann war offensichtlich, dass das Verschwindenlassen aktiv durch Verwaltungsgericht und Familiengericht bewerkstelligt worden war. Wie absurd ist das in einem Rechtsstaat? Als ob es Bundesgesetzblatt II Nr. 27 vom 05.08.2009 📥 (~0,2 MB) und Bundesgesetzblatt II Nr. 17 vom 20.06.2011 📥 (~0,1 MB) nicht geben würde.
- Hamburg hat das ganze ab 24.02.2014 mit ~550.000,00 € finanziert und Fr. Christiane Ladewig und Fr. Verena Domsch Verwaltungsakte simulieren lassen, nämlich dass eine Abteilung des Jugendamtes an eine andere Abteilung des selben Jugendamts einen Verwaltungsakt richten könnte. Fr. Verena Domsch mag vielleicht antragsbefugt gewesen sein, ist aber mit Sicherheit nicht der Adressat eines Verwaltungsakts Bewilligunsbescheid. Fr. Verena Domsch war nur Bewirtschafterin der Rechte der Abteilung Amtsvormundschaften: Mehr nicht!. Fr. Verena Domsch hat nie in eigenem Namen handeln können. Veträge, die sie abgeschlossen hatte, waren Hamburger Verträge, die wegen Missachtung unserer immer vorhandenen elterlichen Personensorgerechte grundsätzlich nichtig sind.
Mit Schreiben vom 20.04.2026 (~0,5 MB) 📥 habe ich dem Petitionsausschuss weiter vorgetragen. Dabei ist mir auf Seite 4 ein Versehen passiert, auf das ich hier aufmerksam mache. Dort schreibe ich unter Nr. 1 a) I. bis III.
| lfd. Ziffer | fehlerhaft | soll heißen |
|---|---|---|
| I. | Gibt es ein Hamburger Beleihungsgesetz, ... | Gibt es ein Hamburger Gesetz, ... |
| II. | Gibt es ein Schleswig-Holsteinisches Beleihungsgesetz, ... | Gibt es ein Schleswig-Holsteinisches Gesetz, ... |
| III. | Gibt es ein Schleswig-Holsteinisches Beleihungsgesetz, ... | Gibt es ein Schleswig-Holsteinisches Gesetz, ... |
Stand der Bearbeitung: 26.05.2026