Petition 372/14 - War ein Parlament belogen worden?
Auf Grund eines Inobhutnahme-Eingriffs ab 24.02.2014 hatten wir am 17.06.2014 eine Petition bei der Hamburger Bürgerschaft eingereicht.
Das Ergebnis sei schon vorweg genommen: Das Parlament unter Federführung des Eingabenausschusses hatte bewusst keine Aufklärung betrieben, um die Empfehlung abzugeben, dass unsere Petition „nicht abhilfefähig“ sei. Nachdem ich mich in die „Materie des Kinder- und Jugendhilferechts“ nunmehr eingearbeitet habe, erschließt sich mir nicht, dass in einem „Parlament“, einem Gesetzgebungsorgan zum Hamburgischen Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch, rudimentäre Gesetzeskenntnisse fehlen könnten (oder zeitnah nicht besorgt werden könnten) und insbesondere Handlungsabläufe und Beteiligungen nicht aufgeklärt worden waren.
Verantwortliche in der Bürgerschaft und im Senat
Damals regierte der SPD-Senat Olaf Scholz I mit 62 SPD-Sitzen von 121 Bürgerschaftssitzen. Der Petitionsausschuss hatte beim Senat, der Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht angefragt, womit sich folgende beteiligte Behörden und „Mitarbeiter“ ergeben:
- Finanzbehörde unter Peter Tschentscher. Irgend jemand musste ab 24.02.2014 die Finanzierung leisten. Die Frage lautet:
Welche Rechtsgrundlage liegt vor, um ab 24.02.2014 Zahlungen aus Hamburgs Kasse zu leisten?
In der Finanzbehörde liegen folglich Verträge oder Vermerke zu gültigen Verträgen und die Prüfvermerke der Verantwortlichen vor. Das folgt aus dem Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und der Hamburger Landeshaushaltsordnung (HH-LHO) in den jeweils geltenden Fassungen.
Geld ist der Schmier- und Treibstoff, ohne den fast nichts läuft. Wenn man etwas aufklären will, lautet eine der obersten Ermittlungsmaximen Folge der Spur des Geldes.. - Schulsenator war Ties Rabe. Planung, Hospitationen und Zugriff erfolgten in seinen Diensträumen. Schule als Kinderhandelsplatz, in den Private eindringen und sich Handelsobjekte aussuchen können, war aufzuklären. Er hatte dazu seine Beamten, die das Hausrecht ausüben, zu prüfen. Die Ausübung des Hausrechts in der Grundschule Karlshöhe oblag der Schulleiterin Fr. Carola Studt
- Senator der Sozialbehörde war Detlef Scheele. Wenn es Probleme mit einem Hamburger Jugendamt gab, dann war die BASFI, Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zuständig.
- Die Bezirksamtsleitung Wandsbek unter Thomas Ritzenhoff und dem damaligen Sozialdezernenten Eric Laugell mussten prüfen und Auskunft geben. Im Jugendamt des Bezirksamts Wandsbek waren die zentralen Planungen abgelaufen, unter anderem die Suche nach einer Privatfirma.
Die Rechtsämter mussten prüfen. Das heißt: Die Vorgesetzten oder deren Beauftragte mussten ihre sachlichen und fachlichen Tatsachenerhebungen und ihre eigenen Ergebnisse der Rechtsprüfung in den Rechtsämtern vorlegen. Der Grund ist, dass
Art. 20 Abs.3 GG: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“
einzuhalten ist.
Hier fängt ein „Ping-Pong-Spiel der Verantwortlichkeiten“ an, mit dem „die eigene Prüfkompetenz“ exzessiv zur Entwertung des Grundgesetzes führt. Diese wissentlich produzierte „scheinbare Inkompetenz“ ist eines von vielen Fallbeilen der Demokratie auf der Grundlage des Grundgesetzes.
Stand der Bearbeitung: 02.05.2026