Petition 372/14 - War ein Parlament belogen worden?
Damit die Bürgerschaft, vertreten durch den Petitionsausschuss, prüfen kann, benötigt sie hinreichende Informationen. Eine Petition muss daher mit solchen Angaben erfolgen, dass der Petitionsausschuss wirklich annehmen kann, dass er keine Ermittlungen ins Blaue organisiert.
Legt man zugleich auch Unterlagen bei, die die Angaben beweisen, untermauert man seine Angaben. Wegen des Umfangs führe ich hier zunächst nur die Vorgänge aus, die den harten Kern darstellen.
Das wusste die Bürgerschaft in Garantenpflicht!
Eine kurze Vorrede und nachfolgend unkommentiert Auszüge aus den Anlagen der Eingabe vom 17.06.2014.
Eine im Grundgesetz verankerte Garantenpflicht1 verwirkt nicht und verjährt nicht.
Die Garantenpflichten, die sich primär aus dem Strafgesetzbuch (StGB) und anderen Gesetzen ableiten, basieren fundamental auf den Wertentscheidungen des Grundgesetzes. Zuvörderst ist hier Art. 1 Abs. 1 GG
1Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Wenn ein konstituierter Staat auf der Basis des Grundgesetzes schon Art. 1 Abs. 1 GG entsorgt, dann kann er die anderen Wertentscheidungen des Grundgesetzes, nämlich
- „zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ (vgl. Art. 1 Abs. 2 GG) auf Grund von Völkervertragsrecht und den allgemeinen Regeln des Völkerrechts aus Art. 25 GG und
- seine unmittelbare Bindung der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 3 GG
systematisch und systemimmanent nicht besorgen, weil er in seinem „gesetzten System“, dem „gesetzten Recht“ (dem „positionierten Recht2“) das „Rechtssubjekt“ zum „Objekt“ hat verkommen lassen und damit entwürdigt hat.
Die Anlagen 3 bis 12, 16 und 17 der Eingabe am 17.06.2014
Die Anlagen 3 bis 12, 16 und 17 der Eingabe am 17.06.2014 habe ich aus meinen Sicherungsplatten kopiert und extra hier neu anonymisiert. Diese Arbeitsweise stellt am besten sicher, dass ich hier selbst keinen fehlerhaften Vortrag mache.
Anlage 3 der Eingabe am 17.06.2014
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Anlage 4 der Eingabe am 17.06.2014
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Anlage 5 der Eingabe am 17.06.2014
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Anlage 6 der Eingabe am 17.06.2014
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Anlage 7 der Eingabe am 17.06.2014
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Anlage 8 der Eingabe am 17.06.2014
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Anlage 9 der Eingabe am 17.06.2014
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Anlage 10 der Eingabe am 17.06.2014
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Anlage 10a der Eingabe am 17.06.2014
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Anlage 11 der Eingabe am 17.06.2014
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Anlage 12 der Eingabe am 17.06.2014
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Anlage 16 der Eingabe am 17.06.2014
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Anlage 17 der Eingabe am 17.06.2014
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Stand der Bearbeitung: 26.05.2026
- Der verlinkte Wikipedia-Artikel zur Garantenpflicht bezieht sich überwiegend auf das Strafrecht, das zweifelsfrei herangezogen werden kann und muss; Download Wikipedia-Artikel (~0,2 MB) 📥. ↩
- In der Rechtswelt spricht man von „positivem Recht“, meint aber nicht „positiv als Vorteil“ oder im Umgangssprachlichen sonst in synonymer Weise verwendet, sondern von Menschen „positioniertes“, „geschriebenes“ Recht, eigentlich „Willkür“. Damit „positionierter Willkür“ Grenzen gesetzt werden, hat es derart viel Gewalt gegeben, bis sich Demokratie als ein Prinzip des gesellschaftlichen Lebens entwickelt hat. ↩