Petition 381/26 - War ein Parlament belogen worden?

Am 01.04.2026 hatte ich beantragt, die Petition 372/14 wieder aufzunehmen. Die Sach- und Rechtslage ist eskaliert. Zudem trat die DSGVO inkraft und ist voll gültig. Wenn Kinder unter Verstoß gegen die UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen unter Richteraufsicht verschwinden, Kinder im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsgericht rechtlich nicht als Rechtssubjekt, sondern als Objekt misshandelt werden, Grundrechte verschwinden, Familien vernichtet werden, dann ist das durch ein Parlament behandlungswürdig: Es geht mir hier zwar um unseren Einzelfall, aber die Sicht auf das systematische und systemimmanente Verhalten bleibt nicht verborgen.

Wiederaufnahmeantrag vom 01.04.2026 (~0,2 MB) 📥

Die Anlagen A) mit den benannten (Unter-)Anlagen 1-13 (ca. 220 Steiten, ~17,2 MB) werde ich noch anonymisieren und hier nachtragen.


Stand der Bearbeitung: 26.05.2026