Nichtigkeitsklage 1 - Inobhutnahme vom 24.02.2014
Mit Eingabe am 01.04.2026 habe ich Wiederaufnahme der Petition 372/14 beantragt. Beim erneuten späteren Durchlesen habe ich festgestellt:
Anlage 16 (~0,2 MB) 📥 zur Petition 372/14: Wir Eltern sind keine Juristen und müssen das auch nicht sein. Entscheidend ist, dass wir am 05.03.2014 als einzig Personensorgeberechtigte dem Verwaltungsgericht hinreichend deutlich gemacht haben:
Aus diesem Grund
- erhebe ich Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Verwaltungsakts Inobhutnahme von AAAA und BBBB
und- lege ich Widerspruch gegen diesen Verwaltungsakt Inobhutnahme von AAAA und BBBB ein, da dieser rechtswidrig erfolgt ist, bzw. Klage ich auf Feststellung der Rechtwidrigkeit des Verwaltungsaktes der Inobhutnahme von AAAA und BBBB.
und
Dieses Schreiben ist als Anfechtung in jeglicher geeigneten Form gegen den Verwaltungsakt der Inobhutnahme von AAAA und BBBB zu verstehen; ich bin kein Jurist, sondern habe alle rechtlichen Zusammenhänge im Internet recherchiert. Insbesondere sind alle Möglichkeiten des Widerspruchs bzw. der Klage gegen ein Urteil resp. Beschluss ihrerseits offen zu halten.
Die Mutter hatte ein gleichlautendes Schreiben beim Verwaltungsgericht eingereicht.
Das Verwaltungsgericht hatte damit keine Auswahl, ob unsere Kinder zu beteiligen sind oder nicht. Unsere Kinder waren Beteiligte auf Grund der unmittelbaren Betroffenheit durch den Verwaltungsakt und durch die Anfechtung in jeglicher geeigneten Form gegen den Verwaltungsakt der Inobhutnahme von AAAA und BBBB durch ihre einzigen Vertreter, durch uns Eltern.
Unsere Kinder waren Kläger.
Kläger müssen nicht beigeladen werden und müssen daher im Rubrum erscheinen. Es ist somit noch viel schlimmer als bisher von mir angenommen.
Man lese und staune nun, mit welcher Sorgfalt das Verwaltungsgericht Rechtssubjekte und damit Art. 1 Abs. 1, 2 und 3 GG entsorgt hat.
Damit muss ich die Frage Warum? erneut beleuchten.
VG-Urteil 13 K 1081/14 - „Im Namen des Volkes“
„Im Namen des Volkes“ oder „Fünf Freunde wissen nicht, dass Kinder Rechtssubjekte sind!“?
Natürlich wissen das Richter, sie sind an das Gesetz gebunden. Aber Rechtssubjekte stören einfach, und darum ist Klage von zwei Betroffenen und Restitutionsklage eingereicht.
Stand der Bearbeitung: 26.05.2026